Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der LvS-Plastic Machines GmbH & Co. KG, ehemals Sparing Spritzgießmaschinen GmbH &Co.KG, für Verkauf von gebrauchten Maschinen und Teilen

1. Gültigkeit
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB´s. Diese gelten, in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als uneingeschränkt angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit generell widersprochen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.

2. Angebote
Jedwede Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf ist stets vorbehalten.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, sonstige Leistungsdaten, Fotos etc. sind unverbindlich.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. Weitere Abgaben wie Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben, sind soweit solche anfallen, vom Käufer zu tragen. Gegebenenfalls erfolgt eine Nachberechnung an den Käufer.
Generell verlieren nicht angenommene Angebote oder Posten aus Angeboten 30 Tage nach Angebotsdatum vollumfänglich hre Gültigkeit.

3. Aufträge
Bestellungen erlangen erst mit Auftragsbestätigung, Lieferschein und / oder Rechnungslegung des Verkäufers ihre Rechtswirksamkeit. Bestellungen sind für den Besteller bindend. Bei Rücktritten, welche durch den Käufer zu verantworten sind, sind 20% der gesamten Rechnungssumme und ggf. bereits geleistete Aufwendungen zur sofortigen Zahlung, gegen Rechnung an den Verkäufer fällig.
Die Annahme eines Auftrages verpflichtet den Verkäufer nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen zu gleichen Konditionen.
Wird die bestellte Ware nicht binnen 30Tagen bezahlt oder abgeholt, abhängig von den vereinbarten Konditionen, gilt der Auftrag als vollumfäglich storniert, auch ohne zusendung eines entsprechenden Stornos durch den Verkäufer

4. Lieferung
Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab jeweiligem Standort, frei Frachtführer.
Hat die Ware das Lager des Verkäufers oder den Ladeort verlassen, geht die Gefahr auf den Käufer über. Den Vorgaben des Verkäufers zur Ladungssicherung ist Folge zu leisten. Mit verlassen der Ladestelle, Nichtbeachtung der Vorgaben oder nachträglichen Veränderungen geht die Verantwortung zur Ladungssicherung uneingeschränkt auf den Käufer und, oder dessen Beauftragten über. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr, mit der Meldung der Versandbereitschaft, und die daraus entstehenden Kosten auf ihn über.
Transportschäden sind grundsätzlich sofort beim Erkennen dem Frachtführer zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt.
Unabwendbare Ereignisse oder andere unvorhergesehene Umstände, die die Lieferung unmöglich machen, geben dem Verkäufer das Recht ohne Verpflichtung auf Nachlieferung vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers vor Verladung bzw. Versand der Ware ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen aus dem Ausland hat der Absender die anfallenden Gebühren des Geldverkehrs zu tragen.
Bei mehr als 30 Tagen Zahlungsverzug, nach dem auf der Rechnung vereinbartem Zahlungsziel tritt automatisch Verzug ein. Die Kosten für Mahnverfahren, Zinsen (3% über dem aktuellen Diskontsatz der LZB), Klagen etc. hat der Käufer zu tragen

6. Gewährleistung
Für gebrauchte Maschinen und Teile gilt eine Garantie oder Gewährleistung, auch auf Komponenten, gegenseitig als ausgeschlossen vereinbart, es sei denn der Verkäufer hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen. Für Steuerungsteile gilt bei Neuteilen eine Garantie von einem Jahr auf Herstellungsfehler ab Bezug als vereinbart. Bei Reparaturen eine Garantie von 6 Monaten ab Lieferung, auf die bei der Reparatur ausgetauschten, reparierten Teile. Schäden, welche auf falschen einbau, unsachgemässe Behandlung, sonstige durch den Käufer zu vertrende Ursachen haben, unterligen keiner Gewärleistung. Der Verkäufer behält sich ggf vor Kosten für Untersuchungen Frachten und sonstige Aufwendungen an den Käufer zu berechnen

7. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Recht am Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag und Einlösungen aller Schecks oder Wechsel vor, gemäss dem erweiterten Eigentumsrecht. Der Käufer verpflichtet sich den Kaufgegenstand bis zur völligen Bezahlung zu versichern.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung eines Insolvenzverfahrens ist der Verkäufer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kosten für vorstehende Verfahren hat der Käufer zutragen.
Wertminderungen am Kaufgegenstand, welche im Besitz des Käufers eintreten hat dieser im falle einer Rücknahme zu tragen.
Dem Verkäufer ist jederzeit der uneingeschränkte Zutritt zu den gelieferten Waren und Zugriff auf sein Eigentum zu gewähren.
Sollten Sicherungszugriffe ditter statt finden, bleibt die gelieferte, noch nicht vollständig bezahlte Ware, vollumfänglich im Eigentum des Verkäufers

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist 90522 Oberasbach, Sitz der Gesellschaft. Als Gerichtsstand gilt, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind, Fürth(By) als vereinbart.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand der AGB 1. April 2009